Hagelschaden am Auto

Was sie wissen müssen

Wenn Hagel Ihr Auto zerstört hat, hilft die Teilkasko bei der Hagelschadenbeseitigung: Besitzen Sie eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung, melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Darauf erhalten Sie in der Regel eine Schadensnummer und die Adresse eines Gutachters.

Wurde das Gutachten erstellt, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Den Schaden auszahlen lassen

Wenn Ihr Fahrzeug schon älter ist und Sie schon über einen Fahrzeugwechsel nachgedacht haben, lohnt es sich, den Schaden auszahlen zu lassen. Dabei erfolgt eine geschätzte Abrechnung der Reparaturkosten. Die Mehrwertsteuer wird dabei nicht erstattet. Außerdem erstattet die Versicherung maximal so viel Geld, wie bis zum Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nötig ist. Ist also der Wert Ihres Autos durch den Hagelschaden um 1500 Euro gesunken, wird nur dieser Betrag erstattet, auch wenn die Reparaturkosten für eine Hagelschadenbeseitigung höher angesetzt sind. Sollten Sie nach Auszahlung des Hagelschadens einem weiteren Hagelschaden zum Opfer fallen, erstattet die Versicherung nur noch die Mehraufwandskosten zum Vorschaden. Dies trifft auch zu, wenn Sie Ihren Vorschaden schon selbst repariert haben sollten.

Den Schaden reparieren lassen

Reparieren lassen sollten Sie den Schaden bei neueren Fahrzeugen, Fahrzeugen mit hohem Zeitwert und geleasten Fahrzeugen. Dabei müssen Sie die Selbstbeteiligung Ihrer Teilkasko zahlen, wenn diese vertraglich festgelegt ist. Die Selbstbeteiligung beläuft sich meistens auf circa 150 Euro. Dabei findet keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung statt. Bei einigen Versicherungen bekommt man kostenlos einen Mietwagen bereitgestellt. Sobald die Versicherung ihr Einverständnis zur Schadensreparatur gegeben hat, können wir mit der Hagelschadenbeseitigung beginnen.

Die Abrechnung

Nach Abschluß der Reperatur erhalten sie von uns eine Rechnung. Auf Wunsch Regeln wir alle Formalitäten zur Abrechnung mit Ihrer Versicherung, wenn diese die Kosten übernimmt.
 
Ist ihr Fahrzeug nur Haftpflicht versichert können sie direkt einen Termin mit uns vereinbaren und sich ein Kostenvoranschlag erstellen lassen. Die Kosten zur Erstellung eines Kostenvoranschlages belaufen sich dabei auf 50 Euro. Diese 50 Euro werden wieder von den Reperaturkosten abgezogen, wenn sie sich für eine Reperatur entscheiden.